Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Geltung

Kaufverträge und sonstige Verträge über weitere Nebenleistungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande. Die AGB gelten für alle künftigen Verträge zwischen den Vertragsparteien auch ohne ausdrückliche Nennung.

 2. Kaufvertrag

Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers.

Der Käufer ist verpflichtet, ihm zugehende Auftragsbestätigungen, Lieferbestätigungen, Rechnungen, Verträge und sonstige Mitteilungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu prüfen und Einwendungen mündlich spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich innerhalb zwei Wochen nach Zugang zu erheben. Andernfalls gilt deren Inhalt als zwischen den Parteien vereinbart.

 3. Lieferung

Erfüllungsort für Lieferungen des Verkäufers ist die Verladestelle am Sitz des Verkäufers. Die Ware ist zum vereinbarten Termin abzunehmen. Der Käufer übernimmt die Gefahr ab dem Beginn der Aufladung. Die Versendung erfolgt im Auftrag und für Rechnung des Käufers, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 4. Preise

Alle angegebenen Preise sind Einzelpreise. Preise verstehen sich mit zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Mengen oder Staffelpreise werden gesondert vereinbart. Die Preise sind rein netto. Die Preise sind ab Lager Rüddern (74564). Im Preis nicht enthalten sind Verpackung und Verladung. Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend.

 5. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Jürgen Schaubhut „Historische Baustoffe“. Die Kaufpreise werden ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellung fällig.

 6. Mängel

Historische Baustoffe werden aus dem Rückbau von Gebäuden gewonnen und unterliegen in der Regel keiner Norm. Abweichungen in Maß, Oberfläche und Farbe sowie Verarbeitungsspuren und Gebrauchsspuren sind materialeigen und stellen keinen Mangel der Ware dar. Dies gilt sowohl für Mustersendungen als auch für die eigentliche Ware. Der Bruchanteil für Grobkeramik beträgt 3 % und geht zu Lasten des Käufers. Mängel müssen unverzüglich bei Übernahme der Waren oder Leistungen und in jedem Fall vor einer Verwendung bzw. Verarbeitung geltend gemacht werden.
Eine Haftung für Schäden, die durch Verarbeitung und Einbau mangelhafter Ware entstehen ist ausgeschlossen.